Hunde müssen seit 2007 eindeutig und fälschungssicher markiert sein. Dies geschieht durch einen Mikrochip, welcher der Züchter oder spätestens der Tierarzt implantieren
muss.
Der Hund muss bei der AMICUS Datenbank registriert
werde. Dies geschieht über den Tierarzt.
Des Weiteren muss der Hund in der Wohngemeinde angemeldet werden.
Je nach Kanton in der Schweiz, muss ein Listenhund vor der Anschaffung bei dem jeweiligen Kanton bewilligt werden.
Je nach Gemeinde/Kanton muss ein spezieller Kurs besucht werden