wichtige Informationen erhalten sie auch auf: www.tierischreisen.ch oder auf www.bvet.admin.ch
Immer mehr Hunde sollen oder dürfen mit „ihren“ Menschen in die Ferien. Damit es auf der Reise keine Probleme gibt und es dem Hund wohl ist, gilt es ein paar Regeln zu beachten.
Wer seinen Hund auf Reisen mitnehmen will, muss Vieles beachten:
!!! Und übrigens: Hunde in fernen Ländern können nebst Parasiten auch die Tollwut in sich tragen. Lassen Sie ihren Hund deshalb nicht mit einheimischen Hunden spielen und halten sie Abstand zu streunenden Tieren!
Erkundigen Sie sich möglichst früh, zumindest zwei Monate vor der Abreise, bei der Veterinärbehörde, Botschaft oder Zollstelle des Reiselandes über die Anforderungen für die Einreise. Einzig die Behörden des Reiselandes sind dafür zuständig und kompetent.
Wie in der Schweiz, gibt es in Deutschland für jedes Bundesland eine eigene Hundeverordnung. Da dies zu aufwändig wäre, alle Gesetzestexte der jeweiligen Bundesländer aufzulisten, verweisen wir hier auf die Seite von Hund und Halter ev. Wählen Sie dort das gewünschte Bundesland um die jeweiligen Gesetze zu sehen.
ACHTUNG!! Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), der mutmasslichen Rassen Pitbull, Boerboel, Mastiff mit oder ohne Zuchtbuch sowie
allen mutmaßlichen Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier,
Tosa und ähnlichen ohne in Frankreich gültigem Zuchtbuch, ist die Einfuhr/Einreise nach Frankreich ausnahmslos verboten!!!!
Mit einem Listenhund sollten Sie also UNBEDINGT auf die Reise nach Frankreich verzichten!!
Für folgende Hunde gilt Maulkorb und Leinenpflicht..
1) American Staffordshire-Terrier;
2) Bullterrier
3) Cane Corso
4) Dobermann
5) Dogo Argentino
6) Fila Brasileiro
7) Mastiff
8) Mastin Espagnol
9) Mastino Napoletano
10) Presa Canario (Dogo Canario)
11) Rottweiler
12) Staffordshire-Bullterrier
13) Tosa
Sowie deren Mischlinge..
In Italien gilt Leinenpflicht. Die Leine darf höchstens 1,5m lang sein. Zudem muss man einen Maulkorb mit sich führen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist Leinen- und Maulkorbpflicht.
Seit dem 1.7.2010 hat auch Dänemark ein Listenhunde-Gesetz.
Davon sind folgende Rassen betroffen:
1) Pitbull Terrier
2) Tosa Inu
3) Amerikanischer Staffordshire Terrier
4) Fila Brasileiro
5) Dogo Argentino
6) Amerikanische Bulldogge
7) Boerboel
8) Kangal
9) Zentralasiatischer Ovtcharka
10) Kaukasischer Ovtcharka
11) Südrussischer Ovtcharka
12) Tornjak
13) Sarplaninac
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Diese Rassen dürfen nur mit Leine und gut verschlossenem Maulkorb geführt werden.
Das aktuelle Hundegesesetz von Dänemark finden Sie hier: Dänische Botschaft
Die Einreise mit so genannten Kampfhunderassen und deren Kreuzungen ist verboten.
Zu den "gefährlichen Hunderassen" gehören in Ungarn:
1) Bullterrier
2) Amerikanischer Staffordshire Terrier
3) Staffordshire Bullterrier
4) Bullmastif
5) Tosa-Inu
6) Argentinischer Dogge
7) Bordeaux-Dogge
8) Fila Brasiliero
9) Pitbull
10)Bandog
sowie Mischlinge jeglicher Art der aufgeführten Rassen.
Dobermann und Rottweiler zählen nicht zu den gefährlichen Hunderassen, auch deren Mischung nicht. Zu beachten ist es dabei, dass diese auch nicht für den Kampf ausgebildet sein dürfen.
Hunde müssen in Ungarn auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, auf öffentlichen Verkehrsmitteln muss auch ein Maulkorb mitgeführt werden.
In Spanien gelten hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb und als gefährlich eingestufter Rassen regionale Regelungen.
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. In Bussen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
!!! Alle angaben ohne gewähr. Wir versuchen die Seite so aktuell wie möglich zu halten. Für eine
Problemlose Reise mit Ihrem Hund, empfehlen wir die frühzeitige Informationsbeschaffung Ihrer Reisedestination. Sollte Ihnen ein Fehler oder Ergänzungen auffallen informieren sie uns über
soslistenhunde@bluewin.ch